Gesetze

Seit dem Jahr 2000 werden bundesweit verschiedene Hunderassen entgegen Wissenschaft und auch Beisstatistik als unwiderlegbar gefährlich gelistet. Die ersten Rasselisten hat allerdings der Freistaat Bayern bereits 1992 erlassen.

CDU? SPD, Grüne?

Es besteht ein Import, teilweise Zucht- und auch Halteverbot zum “Schutz” der Bevölkerung. Die üblichen verdächtigen sind der American Staffordshire Terrier, der Bullterrier, der Staffordshire Bullterrier, der Pitbullterrier und deren Mixe. Auslöser für diese Politik der Vernichtung der genannten Hunderassen war ein schlimmer Vorfall in Hamburg: Volkan – Protokoll eines vorhersehbaren Todes. Einen weiteren Videobericht gibt es hier.

Die geschaffene Scheinsicherheit, die durch Beissvorfälle von allen Hunderassen und deren Mischlingen durchbrochen wird, ist eine Form von Verdummung und Ignoranz, die jeden Hundefreund betroffen machen sollte.

Leider zeigen sich die Politiker unfähig, ein geeignetes Gesetz zum Schutz von Mensch und Tier zu verfassen. Deren reflexartiges Handeln, der mangelnde Respekt vor Wissenschaft und Wahrheit erschreckt auch nach all den Jahren immer wieder.

Das aktuell besprochene Gesetzt zum Schutz vor gefährlichen Tieren in Thüringen geht alle Hundehalter an!
Am 16.06.11 wurde das neue Gesetz zum Schutz vor gefährlichen Tieren in Thüringen verabschiedet. Verantwortlich für diese unsinnige Gesetzgebung sind CDU und SPD. Die Grünen haben bei dieser tierschutzrelevaten Gesetzegebung keine Meinung und enthalten sich der Stimme! FDP und Linke stimmen gegen das Gesetz.

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